Am Landgericht Köln hat der Prozess gegen fünf junge Männer begonnen, denen versuchter Mord vorgeworfen wird. Sie sollen im September 2025 einen 56-jährigen Türsteher in Köln-Nippes nach dessen Feierabend brutal angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Auslöser der Tat war offenbar ein nicht gewährter Einlass in eine Kneipe eine Woche zuvor.
Das Wichtigste in Kürze
- Fünf junge Männer im Alter von 19 bis 20 Jahren stehen wegen versuchten Mordes vor dem Kölner Landgericht.
- Sie sollen einen 56-jährigen Türsteher aufgelauert und lebensgefährlich verletzt haben.
- Als Motiv gilt ein Racheakt, nachdem einem Freund der Gruppe der Zutritt zu einer Kneipe verweigert wurde.
- Ein Angeklagter hat die Tat zum Prozessauftakt gestanden und Reue gezeigt.
Prozessbeginn am Kölner Landgericht
Vor dem Kölner Landgericht müssen sich seit Dienstag fünf junge Männer verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Rafael B. (20), Tobias S. (20), Aulon L. (19), Leon S. (20) und Max C. (20) gemeinschaftlichen versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor.
Die Anklage beschreibt einen gezielten Racheakt, der sich am 6. September 2025 in den frühen Morgenstunden in Köln-Nippes ereignet haben soll. Die fünf Männer sollen ihr Opfer, einen 56-jährigen Security-Mitarbeiter, nach seiner Schicht abgepasst und brutal attackiert haben.
Zum Prozessauftakt äußerte sich einer der Angeklagten, Max C., zur Tat. Er gestand seine Beteiligung und drückte sein Bedauern aus. Die vier weiteren Angeklagten kündigten über ihre Verteidiger an, sich im weiteren Verlauf des Verfahrens äußern zu wollen. Der Prozess ist bis Mitte Mai angesetzt.
Hintergrund: Juristische Einordnung
Bei einem versuchten Mord prüft das Gericht sogenannte Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Heimtücke liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. Niedrige Beweggründe sind Motive, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verachtenswert sind. Ein Racheakt aus gekränkter Ehre könnte als solcher gewertet werden.
Der brutale Angriff in Nippes
Laut Anklageschrift wartete die Gruppe am 6. September 2025 in der Nähe der Kneipe, in der der 56-Jährige arbeitete. Gegen vier Uhr morgens, als der Mann Feierabend hatte und zu seinem Auto ging, soll der Angriff erfolgt sein.
Einer der Täter soll das Opfer von hinten gepackt und zu Boden gerissen haben. Unmittelbar danach sollen er und die anderen Mitglieder der Gruppe auf den wehrlos am Boden liegenden Mann eingeschlagen und eingetreten haben. Die Brutalität der Tat zeigt sich in den Details: Die Angreifer sollen gezielt auch gegen den Kopf des Opfers getreten haben.
Stich mit abgebrochener Flasche
Die Gewalt eskalierte weiter, als einer der Täter dem Mann mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Rücken gestochen haben soll. Erst danach ließ die Gruppe von ihrem Opfer ab und flüchtete vom Tatort. Der Türsteher erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste notärztlich versorgt werden.
Tatablauf laut Anklage
- Zeitpunkt: 6. September 2025, ca. 4:00 Uhr
- Ort: Köln-Nippes, in der Nähe einer Kneipe
- Hergang: Die Gruppe lauerte dem Opfer nach Feierabend auf, riss es zu Boden und schlug sowie trat auf den Mann ein.
- Waffe: Neben Tritten und Schlägen kam eine abgebrochene Bierflasche zum Einsatz.
Ein Streit als Auslöser
Der Ursprung der Tat liegt offenbar eine Woche vor dem Angriff. Damals hatte der 56-jährige Türsteher einem Freund der Angeklagten den Eintritt in die Gaststätte verwehrt. Diese Zurückweisung führte zu einer ersten Auseinandersetzung.
Max C., einer der Angeklagten, trat aus Wut gegen das Auto des Türstehers. Daraufhin soll der Sicherheitsmitarbeiter den jungen Mann mit einem Teleskopschlagstock verfolgt haben, konnte ihn jedoch nicht erreichen. Dieses Ereignis scheint die Gruppe so sehr in ihrem Ehrgefühl verletzt zu haben, dass sie beschloss, eine Woche später Rache zu üben.
Ein Geständnis und die Frage der Reue
Am ersten Verhandlungstag ergriff der 20-jährige Max C. das Wort und legte ein Geständnis ab. Seine Aussage vor Gericht ließ auf eine Auseinandersetzung mit der eigenen Tat schließen.
„Ich bedauere, was wir getan haben. Ich kann mir heute nicht mehr erklären, wie es dazu kommen konnte. Ich bin schockiert von mir selbst.“
Diese Worte richtete er an das Gericht. Ob auch die anderen Angeklagten eine ähnliche Haltung einnehmen werden, wird sich in den kommenden Verhandlungstagen zeigen. Ihre Anwälte haben entsprechende Einlassungen angekündigt.
Das Gericht wird nun die genauen Tatbeiträge der einzelnen Angeklagten klären und bewerten müssen. Dabei wird auch die Aussage von Max C. eine wichtige Rolle spielen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Tat juristisch bewerten und welches Strafmaß es am Ende für angemessen halten wird.




