Vor dem Landgericht Köln hat ein Prozess gegen eine 34-jährige Frau begonnen. Ihr wird vorgeworfen, ihre beiden minderjährigen Halbschwestern über Jahre sexuell missbraucht und kinderpornografisches Material hergestellt zu haben. Der Ehemann der Angeklagten soll sie zu den Taten angestiftet haben.
Wesentliche Punkte
- Vanessa W. (34) ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 30 Fällen angeklagt.
- Die Taten sollen sich zwischen 2009 und 2015 ereignet haben, als die Angeklagte noch minderjährig war.
- Ihr Ehemann, Thorsten W. (47), wird der Anstiftung beschuldigt und ist bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt.
- Die Angeklagten haben über ihre Anwälte ein Geständnis unter Ausschluss der Öffentlichkeit angekündigt.
Prozessbeginn in Köln
Die Hauptverhandlung am Landgericht Köln begann am 14. Oktober 2025. Die Angeklagte, Vanessa W., eine gelernte Einzelhandelskauffrau und Mutter einer dreijährigen Tochter, erschien vor Gericht. Die Anklagepunkte sind schwerwiegend und umfassen sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung von kinderpornografischen Schriften.
Der Staatsanwalt legte dar, dass die Angeklagte in insgesamt 30 Fällen ihre beiden jüngeren Halbschwestern missbraucht haben soll. Die Taten sollen sich über einen Zeitraum von sechs Jahren erstreckt haben, beginnend im Sommer 2009, als Vanessa W. selbst 17 Jahre alt war, bis zum Herbst 2015.
Fakten zur Anklage
- Angeklagte: Vanessa W. (34)
- Delikte: Sexueller Missbrauch von Kindern, Herstellung kinderpornografischer Schriften
- Anzahl der Fälle: 30
- Tatzeitraum: Sommer 2009 bis Herbst 2015
- Opfer: Zwei minderjährige Halbschwestern
Details der Vorwürfe
Die Anklageschrift beschreibt, wie Vanessa W. ihre minderjährigen Geschwister nackt eingeölt und mit verschiedenen Gegenständen missbraucht haben soll. Diese Handlungen wurden laut Anklage mit einer Kamera gefilmt und auf einer Festplatte gespeichert. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel in dem aktuellen Verfahren.
Besonders erschreckend sind die Vorwürfe, dass die Kinder wiederholt gedemütigt und verletzt wurden, teilweise sogar im Schlaf. In einem Fall soll der Missbrauch live ins Internet übertragen worden sein. Zudem soll sich Vanessa W. in einem Chat als Jugendliche ausgegeben haben, um minderjährige Mädchen zur Übersendung von Nacktfotos zu bewegen.
„Die Vorwürfe sind kaum zu ertragen. Sie beschreiben jahrelangen, systematischen Missbrauch und die Ausnutzung des Vertrauens von Schutzbefohlenen“, erklärte ein Beobachter des Prozesses.
Rolle des Ehemannes
Der Ehemann der Angeklagten, Thorsten W. (47), sitzt ebenfalls auf der Anklagebank. Er wird beschuldigt, seine Frau zu den Missbrauchstaten angestiftet zu haben. Thorsten W. ist bereits im vergangenen Jahr in einem separaten Verfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Trotz dieser Verurteilung hielt die Ehe zwischen Vanessa W. und Thorsten W. bestehen. Vanessa W. gab an, ihrem Ehemann die Taten verziehen zu haben. Die Verflechtung der beiden Fälle und die mutmaßliche Anstiftung durch den Ehemann sind zentrale Aspekte des aktuellen Prozesses.
Hintergrundinformationen
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein schweres Verbrechen, das weitreichende physische und psychische Folgen für die Opfer hat. Die juristische Aufarbeitung solcher Fälle ist oft komplex und emotional belastend für alle Beteiligten. Die Strafprozessordnung sieht in Fällen von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen oft den Ausschluss der Öffentlichkeit vor, um die Opfer zu schützen und die Intimsphäre der Beteiligten zu wahren.
Prozessverlauf und Geständnis
Die Angeklagten haben über ihre jeweiligen Anwälte angekündigt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Geständnis ablegen zu wollen. Ein solches Geständnis kann den Prozessverlauf beschleunigen und den Opfern eine weitere, langwierige Aussage vor Gericht ersparen. Richter Christoph Kaufmann leitet das Verfahren am Landgericht Köln.
Das Verfahren wird voraussichtlich noch bis Ende Oktober fortgesetzt. Die Öffentlichkeit bleibt während der Verhandlungen, in denen die Geständnisse abgelegt werden, ausgeschlossen. Dies dient dem Schutz der Opfer und der Wahrung ihrer Privatsphäre.
Die genauen Details der Geständnisse und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Urteil werden erst nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Plädoyers bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass die Urteilsfindung die Schwere der Taten und die Umstände der Beteiligung beider Angeklagter berücksichtigen wird.
Rechtliche Aspekte
Die Anklagepunkte umfassen nicht nur den Missbrauch selbst, sondern auch die Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material. Diese Delikte werden in Deutschland streng geahndet. Das Strafgesetzbuch sieht für sexuellen Missbrauch von Kindern Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vor, je nach Schwere des Falles und Alter der Opfer.
Die Anstiftung zu einer Straftat wird rechtlich genauso bewertet wie die Tatbegehung selbst. Dies bedeutet, dass Thorsten W. im Falle einer Verurteilung mit einer ähnlichen Strafandrohung rechnen muss wie Vanessa W., selbst wenn er die Taten nicht direkt selbst ausgeführt hat.
Die juristische Aufarbeitung solcher komplexen Fälle erfordert eine sorgfältige Prüfung aller Beweise und Zeugenaussagen, um zu einem gerechten Urteil zu gelangen. Der Schutz der Opfer steht dabei immer im Vordergrund der gerichtlichen Bemühungen.




