Lebensmittelkontrolleure der Stadt Köln haben eine Pizzeria im Stadtteil Kalk vorübergehend geschlossen. Bei einer Inspektion während der Geschäftszeiten wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, darunter ein starker Befall mit Schadnagern. Die Gesundheit der Gäste konnte nach Einschätzung der Prüfer nicht mehr gewährleistet werden.
Der Betreiber musste den Betrieb sofort einstellen und weitreichende Maßnahmen zur Reinigung und Schädlingsbekämpfung einleiten, bevor eine Wiedereröffnung in Betracht gezogen werden konnte.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Pizzeria in Köln-Kalk wurde nach einer Lebensmittelkontrolle sofort geschlossen.
- Kontrolleure fanden Mäusekot in der Küche, im Verkaufsraum und auf Arbeitsflächen.
- Es bestand eine erhebliche Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.
- Der Betrieb musste eine professionelle Schädlingsbekämpfung nachweisen, um wieder öffnen zu dürfen.
Alarmierende Zustände in Kölner Gastronomiebetrieb
Die Kontrolleure der Stadt zeichneten in ihrem Bericht ein düsteres Bild der Zustände in der „Pizzeria da Maria“ in der Olpener Straße. Der Betrieb befand sich laut den offiziellen Feststellungen in einem „hygienisch sehr schlechten Zustand“. Dieser Befund führte zu sofortigen und drastischen Konsequenzen für den Inhaber.
Die schwerwiegendste Entdeckung war der massive Befall mit Schadnagern. Die Prüfer dokumentierten das Vorkommen von Mäusekot an zahlreichen kritischen Stellen des Betriebs. Dies betraf nicht nur die Bodenbereiche, sondern auch Orte, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen.
Mäusekot auf Arbeitsflächen und in Regalen
Besonders besorgniserregend waren die Funde in den Bereichen, in denen Speisen zubereitet und gelagert werden. Laut dem Kontrollbericht befanden sich die Ausscheidungen der Nager unter anderem in den Lebensmittelregalen. Selbst auf einem Arbeitstisch, direkt neben einer Aufschnittmaschine, wurde Mäusekot entdeckt.
Diese Verunreinigungen stellten eine akute Gefahr dar. Die Kontrolleure kamen zu dem Schluss, dass die im Restaurant hergestellten und verkauften Lebensmittel einer direkten Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Eine sichere Zubereitung von Speisen war unter diesen Umständen nicht mehr möglich.
Gefahr durch Schadnager
Mäuse und Ratten können eine Vielzahl von Krankheitserregern wie Salmonellen, Hantaviren oder Leptospiren übertragen. Die Übertragung erfolgt oft durch den Kontakt mit Kot, Urin oder Speichel der Tiere. Daher ist ein Schädlingsbefall in lebensmittelverarbeitenden Betrieben ein besonders hohes Gesundheitsrisiko.
Behörden ordnen sofortige Schließung an
Die Inspektion fand während der regulären Öffnungszeiten statt. Die Prüfer beobachteten, wie Mitarbeiter Lebensmittel für die Ausgabe an Kunden vorbereiteten. Diese Speisen wurden in den Bereichen zubereitet und gelagert, die durch den Mäusekot stark verunreinigt waren.
Angesichts der Schwere der Verstöße und der unmittelbaren Gesundheitsgefahr für Verbraucher ordneten die Behörden die sofortige Schließung des gesamten Betriebs an. Dem Inhaber wurde untersagt, weiterhin Lebensmittel herzustellen oder zu verkaufen, bis die Mängel behoben sind.
„Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.“ – Auszug aus dem offiziellen Kontrollbericht.
Neben dem Schädlingsbefall stellten die Kontrolleure weitere Mängel fest. Dazu gehörten eine unzureichende Beleuchtung in den Arbeitsbereichen und beschädigte Dichtungen in der Kühltheke, was die Einhaltung der Kühlkette beeinträchtigen kann. Zudem fehlte ein nachvollziehbares und wirksames Konzept zur Schädlingsbekämpfung.
Der Weg zur Wiedereröffnung
Nach der Schließung musste der Betreiber umfangreiche Maßnahmen ergreifen. Eine erste Nachkontrolle ergab, dass zwar wesentliche Teile des Betriebs gereinigt worden waren, aber weiterhin Mängel bestanden. Die Reinigung allein reichte nicht aus, um die grundlegenden Probleme zu lösen.
Die Behörden forderten die Beauftragung einer professionellen Schädlingsbekämpfungsfirma. Erst als der Nachweis über die Durchführung dieser Maßnahme erbracht wurde, konnte der Betrieb wieder öffnen. Laut Bericht wird die Schädlingsbekämpfung vorerst in einem engmaschigen Rhythmus von zwei Wochen fortgesetzt, um einen erneuten Befall zu verhindern.
Transparenz für Verbraucher
Die Ergebnisse solcher Lebensmittelkontrollen werden auf dem Portal „lebensmitteltransparenz.nrw“ des Landesamtes für Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Dort werden Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht publik gemacht, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Dies soll Verbrauchern ermöglichen, sich über die hygienischen Zustände in Gastronomiebetrieben zu informieren.
Strenge Auflagen für die Zukunft
Zusätzlich zur Schädlingsbekämpfung wurde eine vollständige Grundreinigung aller Räume und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Der Betreiber steht nun unter strenger Beobachtung der Behörden, um sicherzustellen, dass die Hygienestandards dauerhaft eingehalten werden.
Fälle wie dieser zeigen die Wichtigkeit regelmäßiger und unangekündigter Lebensmittelkontrollen. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen sicher, dass Gastronomen ihrer Verantwortung für die Sicherheit der von ihnen angebotenen Speisen nachkommen.




