Die Kölner Lebensmittelüberwachung hat einen Imbiss am Friesenwall nach der Feststellung schwerwiegender hygienischer Mängel vorübergehend geschlossen. Bei einer Kontrolle im laufenden Betrieb fanden die Prüfer unter anderem Schadnagerkot in Bereichen, in denen Speisen zubereitet und gelagert wurden. Die Details wurden nun von den Behörden auf dem offiziellen Transparenzportal des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gastronomiebetrieb am Kölner Friesenwall wurde Mitte Dezember 2025 nach einer Lebensmittelkontrolle sofort geschlossen.
- Inspektoren stellten starken Schmutz und Spuren von Schadnagern in sensiblen Bereichen wie der Salattheke und an Schneidebrettern fest.
- Der Imbiss durfte erst nach zwei Nachkontrollen und der Beseitigung aller Mängel wieder öffnen.
- Die Veröffentlichung erfolgte auf dem Portal „Lebensmitteltransparenz.nrw“, das über Verstöße informiert, die ein Bußgeld von mindestens 350 Euro nach sich ziehen.
Kontrolleure finden untragbare Zustände
Die unangekündigte Überprüfung fand bereits Mitte Dezember des vergangenen Jahres statt, wie aus dem amtlichen Bericht hervorgeht. Die städtischen Lebensmittelkontrolleure betraten den Imbiss, der internationale Gerichte wie Wraps und Salate anbietet, während der normalen Öffnungszeiten. Ihr Urteil war eindeutig: Der Betrieb befand sich in einem „hygienisch sehr schlechten Zustand“.
Besonders alarmierend waren die Spuren eines Schädlingsbefalls. Laut dem offiziellen Protokoll wurde Schadnagerkot an mehreren kritischen Stellen entdeckt. Dazu zählten die Salattheke, ein Wärmewagen zur Aufbewahrung von Speisen und der unmittelbare Bereich um Schneidebretter, die für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt werden.
Konkrete Funde der Kontrolleure
Der Bericht listet detailliert auf, wo die Verunreinigungen gefunden wurden. Die Präsenz von Kot in direkter Nähe zu Lebensmitteln und Zubereitungsflächen stellte laut den Prüfern eine erhebliche Kontaminationsgefahr dar. Ein funktionierendes Konzept zur Schädlingsbekämpfung konnte der Betreiber nicht vorweisen.
Behörden ordnen sofortige Schließung an
Aufgrund der Schwere der festgestellten Mängel sahen sich die Behörden gezwungen, den Betrieb mit sofortiger Wirkung zu schließen. Die Gefahr einer Verunreinigung der angebotenen Speisen wurde als zu hoch eingestuft. Die Anordnung sah vor, dass der Imbiss erst nach einer vollständigen Grundreinigung und der Beseitigung aller Hygieneprobleme wiedereröffnet werden durfte.
Eine erste Nachkontrolle, die drei Tage nach der Schließung stattfand, brachte jedoch ein ernüchterndes Ergebnis. Ein Großteil der beanstandeten Punkte war immer noch nicht behoben. Die Inspektoren stellten fest, dass die Räumlichkeiten und Geräte weiterhin stark verschmutzt waren. Die Schließung musste daher aufrechterhalten werden.
Der Weg zur Wiedereröffnung
Erst bei einer zweiten Nachkontrolle einen weiteren Tag später konnten die Kontrolleure bestätigen, dass die Mängel vollständig beseitigt worden waren. Die erforderliche Grundreinigung aller Oberflächen und Geräte war durchgeführt und der Schädlingsbefall nachweislich bekämpft worden. Daraufhin erteilten die Behörden die Freigabe zur Wiedereröffnung des Betriebs.
Das Portal für Lebensmitteltransparenz
Die Veröffentlichung solcher Fälle erfolgt über das landesweite Portal „Lebensmitteltransparenz.nrw“. Hier machen die Behörden Hygieneverstöße öffentlich, die so gravierend sind, dass ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die Veröffentlichung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr für Gäste bestand, sie dient jedoch dem Verbraucherschutz und der Transparenz.
Bedeutung der Lebensmittelhygiene in der Gastronomie
Fälle wie dieser unterstreichen die Wichtigkeit strenger Hygienestandards in der Gastronomie. Die Lebensmittelüberwachung führt in Köln regelmäßig unangekündigte Kontrollen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Diese Regeln dienen dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken.
Zu den grundlegenden Anforderungen gehören:
- Sauberkeit: Alle Räume, Einrichtungen und Geräte müssen sauber gehalten werden.
- Schädlingskontrolle: Betriebe müssen wirksame Verfahren zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schädlingen wie Mäusen, Ratten oder Insekten implementieren.
- Personalhygiene: Mitarbeiter müssen in Hygienepraktiken geschult sein und saubere Arbeitskleidung tragen.
- Temperaturkontrolle: Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden, und Speisen müssen bei sicheren Temperaturen gelagert und erhitzt werden.
Die schnelle Reaktion der Kölner Behörden zeigt, dass Verstöße konsequent geahndet werden. Für den betroffenen Betrieb am Friesenwall bedeutete dies nicht nur einen mehrtägigen Einnahmeausfall, sondern auch einen erheblichen Imageschaden durch die öffentliche Bekanntmachung.




