Die geplante Erweiterung der Kiesgrube in Niederkassel wird nicht stattfinden. Die Bezirksregierung Köln hat das Vorhaben aus planungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Der Rhein-Sieg-Kreis schließt sich dieser Entscheidung an. Damit ist ein umstrittenes Projekt beendet, das bei Anwohnern und lokalen Unternehmen für große Besorgnis gesorgt hatte.
Grund für die Ablehnung ist, dass die beantragte Fläche nicht mit den Vorgaben des neuen Regionalplans Köln vereinbar ist. Das Unternehmen SKB wollte auf einer 19 Hektar großen Fläche jährlich rund 100.000 Kubikmeter Kiessand abbauen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bezirksregierung Köln hat die Erweiterung der Kiesgrube in Niederkassel gestoppt.
- Die geplante Fläche von 19 Hektar liegt außerhalb der im Regionalplan festgelegten Abgrabungsbereiche.
- Eine Bürgerinitiative und die Stadt Niederkassel hatten sich zuvor vehement gegen die Pläne ausgesprochen.
- Die Entscheidung schützt Anwohner und lokale Betriebe vor befürchteten Belastungen wie erhöhtem Lkw-Verkehr.
Behörden stoppen Erweiterungspläne endgültig
Die Entscheidung gegen die Erweiterung der Kiesgrube zwischen den Niederkasseler Stadtteilen Uckendorf und Niederkassel-Ort ist gefallen. Sowohl die Bezirksregierung Köln als auch der Rhein-Sieg-Kreis haben dem Vorhaben eine klare Absage erteilt. Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung ist der kürzlich in Kraft getretene Regionalplan Köln.
Dennis Heidel, Sprecher der Bezirksregierung Köln, bestätigte die Sachlage. "Die Bezirksregierung Köln wurde im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens beteiligt und hat festgestellt, dass das Erweiterungsvorhaben nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist", erklärte Heidel. Diese Feststellung war für das weitere Verfahren entscheidend.
Regionalplan als entscheidende Hürde
Der Knackpunkt des Antrags war die Lage der vorgesehenen Fläche. Das Areal, das die Firma SKB für den Kiesabbau nutzen wollte, befindet sich außerhalb der offiziell ausgewiesenen Abgrabungsbereiche. Diese Zonen sind im Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“ des Regionalplans genau definiert.
Der Regionalplan dient als übergeordnetes Steuerungsinstrument, um die Raumnutzung in der Region zu ordnen. Er legt fest, wo beispielsweise Wohngebiete, Gewerbeflächen oder eben auch Rohstoffabbau stattfinden dürfen. Ein Vorhaben, das diesen Zielen widerspricht, ist in der Regel nicht genehmigungsfähig.
Was ist der Regionalplan?
Der Regionalplan ist ein zentrales Instrument der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Er wird von den Regionalräten bei den Bezirksregierungen aufgestellt und legt die mittel- und langfristigen Ziele der räumlichen Entwicklung für eine Region fest. Er sorgt dafür, dass verschiedene Nutzungsansprüche wie Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Landwirtschaft und Rohstoffgewinnung aufeinander abgestimmt werden.
Details des abgelehnten Vorhabens
Das Unternehmen SKB hatte Anfang 2025 beim Rhein-Sieg-Kreis den Antrag gestellt, seine bestehende Kiesgrube zu erweitern. Geplant war, auf einer Fläche von rund 19 Hektar für einen Zeitraum von neun Jahren Kiessand zu fördern. Diese Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt und schließt nordwestlich an das bestehende Abbaugebiet an.
Vorgesehen war, bis zum Jahr 2035 jährlich etwa 100.000 Kubikmeter des Rohstoffs abzubauen. In der bereits existierenden Kiesgrube wird die Förderung spätestens 2028 enden, möglicherweise sogar früher. Die Erweiterung hätte den Betrieb also um viele Jahre verlängert.
Trockenabbau sollte Grundwasser schützen
Eine Besonderheit des Plans war die geplante Abbaumethode. Anders als im bestehenden Bereich sollte der Kiessand auf der neuen Fläche im sogenannten Trockenabbau gewonnen werden. Bei diesem Verfahren wird nur bis oberhalb des Grundwasserspiegels gegraben.
Damit sollten die Grundwasser führenden Bodenschichten unberührt bleiben. Das Unternehmen wollte so Bedenken hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Grundwassers von vornherein ausräumen. Trotz dieser technischen Zusicherung stieß das Projekt auf massiven Widerstand.
Zahlen und Fakten zum Projekt
- Fläche: 19 Hektar (entspricht etwa 26 Fußballfeldern)
- Fördermenge: Geplant waren 100.000 Kubikmeter pro Jahr
- Laufzeit: Geplant von 2026 bis 2035
- Methode: Trockenabbau zum Schutz des Grundwassers
Breiter Widerstand in der Bevölkerung
In Uckendorf formierte sich schnell Protest gegen die Erweiterungspläne. Viele Bürger erfuhren erst durch ein Schreiben der Kreisverwaltung zur Karnevalszeit von dem Vorhaben, das ihre direkte Nachbarschaft betroffen hätte. Kurz darauf gründete sich die Bürgerinitiative „Orga Kies“, um den Widerstand zu bündeln und die Interessen der Anwohner zu vertreten.
Die Sorgen waren vielfältig. An erster Stelle stand die Befürchtung einer massiven Zunahme des Lkw-Verkehrs durch den Abtransport des Materials. Dies hätte zu mehr Lärm, Staub und einer stärkeren Belastung der lokalen Straßen geführt.
Die Stadt Niederkassel steht einer Erweiterung der Auskiesung am Niederkasseler See nach Osten auf allen Grundstücken gänzlich ablehnend gegenüber.
Lokale Unternehmen befürchteten wirtschaftliche Schäden
Nicht nur private Grundstückseigentümer sahen sich durch die Pläne bedroht. Auch mehrere ortsansässige Unternehmen äußerten erhebliche Bedenken. Zu den Betroffenen zählten unter anderem ein Pferdehof und das renommierte Hotel Clostermanns Hof.
Die Betreiber dieser Unternehmen fürchteten gravierende wirtschaftliche Nachteile. Insbesondere das Hotel, das auf eine ruhige und idyllische Umgebung für seine Gäste angewiesen ist, sah sein Geschäftsmodell durch den Lärm und den Schwerlastverkehr einer benachbarten Kiesgrube gefährdet.
Die Rolle der Stadt Niederkassel
Die Proteste und Sorgen der Bürger fanden bei der Stadtverwaltung und im Stadtrat Gehör. Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Niederkassel positionierte sich im März dieses Jahres eindeutig gegen das Projekt.
In einem einstimmigen Beschluss forderte das Gremium den Rhein-Sieg-Kreis auf, die Bedenken der Stadt und ihrer Bürger ernst zu nehmen und kritisch zu bewerten. Obwohl die Stadt Niederkassel in dieser Angelegenheit keine direkte Entscheidungsbefugnis hatte, sendete sie damit ein starkes politisches Signal an die zuständigen Genehmigungsbehörden.
Die finale Entscheidung lag jedoch bei der Kreisverwaltung als untere und der Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde. Deren Prüfung ergab nun, dass das Vorhaben aus übergeordneten raumplanerischen Gründen nicht zulässig ist. Für die Anwohner und Unternehmen in Uckendorf bedeutet dies das Ende einer monatelangen Unsicherheit.




