Eine wilde Verfolgungsjagd fand am Freitagabend in Leverkusen ein abruptes und zerstörerisches Ende. Ein 46-jähriger Mann raste mit seinem Ford Fiesta in die Glasfront einer Bäckerei im Stadtteil Schlebusch, nachdem er sich einer Polizeikontrolle auf der Autobahn A3 entzogen hatte. Der Fahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Ersten Ermittlungen zufolge war der Mann ohne Führerschein unterwegs und das Fahrzeug nicht zugelassen. Die Polizei Köln hat die Ermittlungen zu den Hintergründen des Vorfalls aufgenommen, der erheblichen Sachschaden verursachte.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 46-jähriger Autofahrer flüchtete am Freitagabend vor der Autobahnpolizei.
- Die Flucht endete mit einem Unfall, bei dem der Wagen in eine Bäckerei in Leverkusen-Schlebusch krachte.
- Der Fahrer besitzt keinen Führerschein; das Auto war nicht zugelassen.
- Es entstand hoher Sachschaden, der Fahrer erlitt leichte Verletzungen.
Kontrollversuch auf der A3 eskaliert
Der Vorfall begann gegen 20:50 Uhr auf der Autobahn 3. Beamte der Autobahnpolizei wollten den Fahrer eines Ford Fiesta für eine routinemäßige Verkehrskontrolle anhalten. Der Mann am Steuer ignorierte jedoch sämtliche Anhaltesignale der Polizisten.
Statt anzuhalten, beschleunigte der Fahrer und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Damit löste er eine Verfolgungsfahrt aus, die von der Autobahn direkt in das Stadtgebiet von Leverkusen führte.
Die Flucht durch die Stadt
Am Autobahnkreuz Leverkusen-Zentrum verließ der Flüchtende die A3 und fuhr in Richtung des Stadtteils Schlebusch ab. Seine Fahrt führte ihn mit hoher Geschwindigkeit durch den städtischen Verkehr, was eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellte.
Die riskante Flucht endete schließlich an der Kreuzung Mülheimer Straße und Bergische Landstraße. Nach Angaben der Polizei verlor der 46-Jährige dort mutmaßlich die Kontrolle über seinen Ford Fiesta.
Details zum Unfallort
Die Kreuzung Mülheimer Straße / Bergische Landstraße ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Leverkusen-Schlebusch. Das Ladenlokal, eine Bäckerei, befindet sich direkt an dieser belebten Ecke, was das Schadenspotenzial bei einem solchen Unfall erhöht.
Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab, schleuderte über den Gehweg und prallte frontal in die große Glasfassade der Bäckerei. Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass die gesamte Front des Geschäfts zerstört wurde.
Hoher Sachschaden und verletzter Fahrer
An der Unfallstelle bot sich den eintreffenden Einsatzkräften ein Bild der Zerstörung. Glassplitter verteilten sich über den gesamten Gehweg und im Inneren des Verkaufsraums. Die Ladenfront war vollständig eingedrückt.
Der Fahrer des Unfallwagens hatte Glück im Unglück. Er erlitt bei dem heftigen Aufprall nur leichte Verletzungen. Rettungskräfte versorgten ihn noch vor Ort und brachten ihn anschließend zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus.
Die Polizisten, die ihn verfolgt hatten, konnten den Mann unmittelbar nach dem Unfall stellen. Er wurde vorläufig festgenommen, um seine Identität zu klären und die weiteren Ermittlungsschritte einzuleiten.
Ermittlungen decken mehrere Straftaten auf
Schon die ersten Überprüfungen am Unfallort bestätigten den Verdacht der Beamten. Der 46-jährige Leverkusener konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Eine Abfrage ergab, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt.
Strafen für Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden.
Zudem stellte sich heraus, dass der Ford Fiesta, mit dem er unterwegs war, nicht für den Straßenverkehr zugelassen war. Das Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs stellt einen weiteren Verstoß dar.
Die Polizei ermittelt nun wegen einer ganzen Reihe von Delikten gegen den Mann. Dazu gehören:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (obwohl er gestellt wurde, begann die Situation mit einer Flucht)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Nutzung eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs
Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache und den Motiven des Fahrers dauern an. Es wird geprüft, ob möglicherweise Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Die Höhe des entstandenen Sachschadens an der Bäckerei und am Fahrzeug muss noch ermittelt werden, dürfte aber im fünfstelligen Bereich liegen.




