Nach dem Tod einer 76-jährigen Bewohnerin eines Seniorenheims in Köln-Rodenkirchen hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet. Die Frau war Anfang Dezember in ihrem Rollstuhl eine ungesicherte Nottreppe hinuntergestürzt und erlag kurz vor Heiligabend ihren schweren Verletzungen. Nun steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung im Raum.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine 76-jährige Frau mit Demenz ist nach einem Sturz in einem Pflegeheim in Rodenkirchen verstorben.
- Sie stürzte in ihrem Rollstuhl eine Notfalltreppe hinunter, die nicht durch eine Schutzvorrichtung gesichert war.
- Die Staatsanwaltschaft Köln prüft die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung.
- Es gibt widersprüchliche Aussagen zwischen dem Heimbetreiber und der Stadt Köln bezüglich einer entfernten Schutzabsperrung.
Was genau ist passiert?
Der tragische Vorfall ereignete sich bereits am 10. Dezember im Maternus Seniorencentrum in Rodenkirchen. Die 76-jährige Bewohnerin, die an Demenz und Multipler Sklerose litt, stürzte in ihrem Rollstuhl eine Nottreppe hinab. Diese Treppe war direkt von einer Rauchertrasse aus zugänglich, die von den Bewohnern frei genutzt werden konnte.
Nach dem Sturz wurde die Frau mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Ihr Bruder und Generalbevollmächtigter, Harald S., berichtete von zahlreichen Knochenbrüchen und weiteren erheblichen Verletzungen. Trotz intensivmedizinischer Behandlung verstarb die Seniorin in der Nacht vor Heiligabend an den Folgen des Sturzes.
Chronologie der Ereignisse
- 10. Dezember: Die 76-jährige Bewohnerin stürzt die Nottreppe hinunter.
- Anschließend: Der Bruder erstattet Strafanzeige gegen das Heim und den Betreiber.
- Nacht vor Heiligabend: Die Frau verstirbt im Krankenhaus an ihren Verletzungen.
- Aktuell: Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft untersuchen den Todesfall.
Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Unmittelbar nach dem Unfall hatte der Bruder der Verstorbenen Strafanzeige gegen das Seniorenheim und die Betreibergesellschaft „Cura“ gestellt. Die Kölner Polizei bestätigte den Eingang der Anzeige und leitete den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter.
Nach dem Tod der Frau hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln bestätigte, dass derzeit die genauen Todesumstände untersucht werden. Abhängig von den Ergebnissen dieser Vorprüfung wird über die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens entschieden. Der Bruder der Verstorbenen hofft, dass dabei konkret dem Verdacht auf fahrlässige Tötung nachgegangen wird.
Streit um eine fehlende Schutzvorrichtung
Im Zentrum der Ermittlungen steht die Frage, warum die Treppe nicht gesichert war. Eine Sprecherin des Betreibers „Cura“ bestätigte, dass sich am Treppenabgang kein Fallschutz befand. Die Rauchertrasse, von der die Treppe abging, sei für alle Bewohner frei zugänglich gewesen, da es sich nicht um eine geschlossene Einrichtung handle.
Widersprüchliche Aussagen
Die Betreibergesellschaft behauptet, dass es in der Vergangenheit eine Schutzvorrichtung gegeben habe. Diese sei jedoch auf Anweisung der Kölner Feuerwehr nach einer Begehung demontiert worden. Fotos, die dem Bruder vorliegen, sollen Metallvorrichtungen an den Wänden zeigen, die auf ein früheres Gitter hindeuten.
Stadt Köln widerspricht der Darstellung
Die Stadt Köln widersprach dieser Darstellung entschieden. In einer offiziellen Mitteilung heißt es, dass die Einrichtung zuletzt im Jahr 2022 überprüft worden sei. „Weder bei dieser noch bei vorhergehenden Besichtigungen wurde ein Entfernen des beschriebenen Gitters gefordert“, so die Stadt. Diese widersprüchlichen Aussagen dürften nun ein zentraler Punkt der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung werden.
Fragen zur Aufsichtspflicht und Sicherheit
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Sicherheit und Aufsicht in Pflegeeinrichtungen auf, insbesondere bei Bewohnern mit Demenzerkrankungen, die oft desorientiert sind und Gefahren nicht richtig einschätzen können.
Die Sprecherin des Betreibers betonte das Recht der Bewohner auf Bewegungsfreiheit. Sie erklärte: „Unsere Einrichtung ist keine geschlossene Einrichtung. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben das Recht auf Bewegungsfreiheit.“ Trotz des bekannten fehlenden Fallschutzes an der Treppe wurden offenbar keine besonderen zusätzlichen Aufsichtsmaßnahmen ergriffen.
Der Bruder der Verstorbenen, Harald S., sieht hier eine klare Verletzung der Sorgfaltspflicht. Seine Schwester war aufgrund ihrer Demenz und der zusätzlichen Nervenkrankheit MS besonders schutzbedürftig. Der tragische Ausgang zeigt, wie schnell eine vermeintlich ungefährliche Umgebung für pflegebedürftige Menschen zur tödlichen Falle werden kann. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob und gegen wen die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird.




