Die Polizei hat am Dienstagmorgen in mehreren Bundesländern, darunter auch in Nordrhein-Westfalen, Wohnungen durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen vier junge Männer, die für eine bundesweite Serie von hunderten Bombendrohungen verantwortlich sein sollen. Zwei der Hauptverdächtigen stammen aus Dortmund und Herne.
Die Gruppe soll sich in einer Messenger-Gruppe mit dem Namen „Schweinetreff“ organisiert haben. Ihr Ziel war es offenbar, durch die Drohungen gezielt Panik zu verbreiten und große Polizeieinsätze auszulösen. Betroffen waren unter anderem Schulen, Bahnhöfe und Einkaufszentren im ganzen Land.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesweite Razzien gegen vier Tatverdächtige wegen hunderter Bombendrohungen.
- Zwei der Beschuldigten (16 und 20 Jahre) stammen aus Herne und Dortmund in NRW.
- Die Gruppe nannte sich „Schweinetreff“ und agierte über einen Messenger-Dienst.
- Ziel war es, öffentlichen Frieden zu stören und maximale Verunsicherung zu erzeugen.
- Die Gruppe wird auch mit der Evakuierung des Limbecker Platzes in Essen in Verbindung gebracht.
Bundesweite Ermittlungen führen nach NRW
Am frühen Dienstagmorgen schlugen Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Länderpolizeien an mehreren Orten gleichzeitig zu. Ein Sprecher des NRW-Innenministeriums bestätigte, dass Durchsuchungen bei einem 20-Jährigen in Dortmund und einem 16-Jährigen in Herne stattfanden. Weitere Razzien gab es in Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA leiten die Ermittlungen. Den vier Beschuldigten, darunter zwei Jugendliche, wird vorgeworfen, als Teil einer überregionalen Tätergruppierung systematisch Droh-E-Mails verschickt zu haben. Der 20-jährige Dortmunder war den Behörden bereits vor diesen Taten bekannt.
Die Chatgruppe „Schweinetreff“ als Zentrale
Die Kommunikation und Organisation der Taten lief nach bisherigen Erkenntnissen ausschließlich virtuell. Die Beschuldigten schlossen sich in einer geschlossenen Messenger-Gruppe unter dem Namen „Schweinetreff“ zusammen. Von dort aus sollen sie ihre Aktionen geplant und koordiniert haben, ohne sich jemals persönlich getroffen zu haben.
Das Vorgehen der Gruppe war darauf ausgelegt, eine maximale Wirkung zu erzielen. Laut den Ermittlungsbehörden war das erklärte Ziel, „den öffentlichen Frieden unter Androhung von Straftaten zum Nachteil von Leib und Leben zu stören“.
Was ist eine Störung des öffentlichen Friedens?
Der Straftatbestand der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ ist in § 126 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine schwere Straftat wie einen Mord, eine schwere Körperverletzung oder einen Sprengstoffanschlag androht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Entscheidend ist, dass die Drohung geeignet ist, die Bevölkerung zu beunruhigen.
Gezielte Verunsicherung der Bevölkerung
Die Drohungen richteten sich gezielt gegen Orte des öffentlichen Lebens. Schulen, Hauptbahnhöfe, Einkaufszentren und andere städtische Einrichtungen erhielten die E-Mails, in denen Bombenanschläge angekündigt wurden. In hunderten Fällen lösten diese Drohungen aufwendige und kostspielige Polizeieinsätze aus.
Gebäude mussten geräumt, der öffentliche Verkehr unterbrochen und Spezialkräfte zur Durchsuchung der Objekte eingesetzt werden. Die Täter wollten damit nicht nur die Einsatzkräfte binden, sondern vor allem „größtmögliche Verunsicherung in der Bevölkerung erzeugen“, so die Ermittler.
Konkreter Fall: Limbecker Platz in Essen
Die Ermittler bringen die Gruppe auch mit einem konkreten Vorfall in Verbindung, der für große Unruhe sorgte. Im Mai 2024 musste das große Einkaufszentrum am Limbecker Platz in Essen nach einer Bombendrohung vollständig evakuiert werden. Tausende Menschen mussten das Gebäude verlassen, während die Polizei das Areal absuchte. Auch hierfür sollen die Mitglieder des „Schweinetreffs“ verantwortlich sein.
Die Folgen für die Täter
Die Ermittlungen gegen die vier jungen Männer laufen auf Hochtouren. Ihnen drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen wegen der Störung des öffentlichen Friedens und der Androhung von Straftaten. Sie könnten auch für die immensen Kosten der ausgelösten Polizeieinsätze zur Verantwortung gezogen werden.
„Solche Taten sind keine Dummejungenstreiche, sondern ernstzunehmende Straftaten, die Angst und Schrecken verbreiten und erhebliche Ressourcen der Sicherheitsbehörden binden“, erklärte ein Sprecher des BKA in Wiesbaden. Die Ermittlungen sollen nun die genaue Tatbeteiligung der einzelnen Beschuldigten klären.
Die sichergestellten Beweismittel aus den Wohnungsdurchsuchungen werden derzeit ausgewertet. Sie sollen Aufschluss darüber geben, wie die Gruppe genau vorging, wer welche Rolle spielte und ob es möglicherweise weitere Beteiligte gibt. Die Behörden betonen die Wichtigkeit, konsequent gegen solche Taten vorzugehen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu schützen.




