Die Kölner Polizei hat eine öffentliche Fahndung nach einem Mann eingeleitet, der im Verdacht steht, in einem Supermarkt am Eigelstein heimlich eine Frau unter ihr Kleid gefilmt zu haben. Mit Bildern aus einer Überwachungskamera bitten die Ermittler nun die Bevölkerung um Mithilfe bei der Identifizierung des Tatverdächtigen.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 16. August 2025 gegen 17:50 Uhr, wurde aber erst jetzt im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung bekannt gegeben. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Suche nach dem Mann sowie nach wichtigen Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.
Was genau geschah im Supermarkt?
An einem späten Dienstagnachmittag kaufte eine junge Frau in einem Geschäft am Eigelstein ein. Während sie sich im Laden aufhielt, näherte sich ihr ein älterer Mann und hielt sein Mobiltelefon unbemerkt unter ihr Sommerkleid. Die Ermittler gehen davon aus, dass er in diesem Moment Filmaufnahmen oder Fotos machte.
Das Opfer selbst bemerkte die Tat zunächst nicht. Erst durch das Eingreifen eines jungen Paares, das den Mann auf sein Verhalten ansprach, wurde die Frau auf die Situation aufmerksam. Unmittelbar nach der Konfrontation verließ der Tatverdächtige fluchtartig das Geschäft.
Wichtige Zeugen werden gesucht
Die Polizei sucht dringend nach dem jungen Paar, das den Vorfall beobachtet und den Mann angesprochen hat. Ihre Aussage könnte für die weiteren Ermittlungen von entscheidender Bedeutung sein. Auch andere Kunden, die sich zu diesem Zeitpunkt im Supermarkt aufhielten und möglicherweise Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich zu melden.
Hintergrund: Was ist „Upskirting“?
Als „Upskirting“ wird das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person bezeichnet. Diese Handlung stellt eine erhebliche Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts dar. Seit 2021 ist „Upskirting“ in Deutschland ein eigener Straftatbestand.
Polizei veröffentlicht Täterbeschreibung
Dank der Überwachungskameras im Supermarkt konnte die Polizei klare Bilder des Tatverdächtigen sichern. Auf dieser Grundlage wurde eine detaillierte Personenbeschreibung veröffentlicht:
- Geschätztes Alter: 50 bis 65 Jahre
- Figur: untersetzt
- Bekleidung: graue Hose, blaues Hemd, weißes Unterhemd, weiße Sneaker
- Besondere Merkmale: dunkle Kappe und ein dunkler, leicht ergrauter Bart
Die Ermittler hoffen, dass jemand den Mann anhand dieser Beschreibung und der veröffentlichten Fotos wiedererkennt.
So können Sie Hinweise geben
Zeugen, die Angaben zur Identität des Mannes machen können oder den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Polizei zu melden. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat unter der Telefonnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Rechtliche Konsequenzen für „Upskirting“
Die heimliche Anfertigung von Aufnahmen des Intimbereichs ist kein Kavaliersdelikt. Mit der Einführung des Paragrafen 184k in das Strafgesetzbuch (StGB) wurde eine Gesetzeslücke geschlossen. Zuvor war die Tat oft nur als Beleidigung strafbar, was der Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre nicht gerecht wurde.
Der Straftatbestand „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ sieht empfindliche Strafen vor. Tätern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Dies gilt nicht nur für die Anfertigung der Aufnahmen, sondern auch für deren Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung.
„Die Strafverfolgung solcher Taten ist ein wichtiges Signal an die Täter und ein Schutz für die Opfer. Die Veröffentlichung von Fahndungsfotos ist oft der letzte Schritt, wenn alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind“, erklärt ein Sprecher der Kölner Polizei.
Die Gesetzesänderung unterstreicht, dass die sexuelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist und Verletzungen dieser Art konsequent verfolgt werden. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass sie rechtlich geschützt sind und jede Tat zur Anzeige bringen sollten.
Wie sich Betroffene verhalten sollten
Für Opfer solcher Übergriffe ist die Situation oft schockierend und beschämend. Experten raten dazu, wenn möglich, sofort auf die Tat aufmerksam zu machen und umstehende Personen um Hilfe zu bitten. Dies kann den Täter in die Flucht schlagen und wichtige Zeugen mobilisieren.
Es ist entscheidend, den Vorfall umgehend bei der Polizei zu melden. Auch wenn der Täter zunächst entkommen ist, können wie im aktuellen Fall Videoaufzeichnungen oder Zeugenaussagen zur Identifizierung führen. Hilfsorganisationen wie der „Weisse Ring“ bieten Opfern von Straftaten zudem Unterstützung und Beratung an.
Die aktuelle Fahndung in Köln zeigt, wie ernst die Behörden diese Form der sexuellen Belästigung nehmen und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.




