Im Kreis Kleve wurde ein schwerwiegender Ausbruch der Geflügelpest offiziell bestätigt. In einem betroffenen Betrieb in Rees mussten fast 19.000 Tiere getötet werden, um eine weitere Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern. Die Behörden haben umgehend strenge Schutzmaßnahmen ergriffen und eine weiträumige Sperrzone eingerichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- In einem Geflügelbetrieb in Rees (Kreis Kleve) wurde die Geflügelpest nachgewiesen.
- Knapp 19.000 Tiere wurden präventiv getötet.
- Eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) wurden eingerichtet.
- In beiden Zonen gilt eine sofortige Stallpflicht für Geflügel.
- Auch in Essen gibt es einen Verdachtsfall bei einer Wildgans.
Offizielle Bestätigung und sofortige Maßnahmen
Die Nachricht traf die Landwirte am Niederrhein hart. Nachdem erste Verdachtsmomente aufkamen, brachte eine Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, traurige Gewissheit. Der Erreger wurde in dem Betrieb in Rees eindeutig identifiziert. Daraufhin ordneten die zuständigen Veterinärbehörden des Kreises Kleve die sofortige Tötung des gesamten Bestandes an.
Die Tötung von knapp 19.000 Tieren ist ein drastischer, aber notwendiger Schritt. Ziel ist es, die Infektionskette so schnell wie möglich zu durchbrechen und eine unkontrollierte Ausbreitung in der dicht besiedelten Geflügelregion am Niederrhein zu stoppen. Im Anschluss an die Keulung beginnen nun die aufwendigen Arbeiten zur Reinigung und Desinfektion der Stallanlagen, um das Virus vollständig zu eliminieren.
Zahlen im Überblick
- Betroffene Tiere: ca. 19.000
- Radius der Schutzzone: 3 Kilometer
- Radius der Überwachungszone: 10 Kilometer
- Beginn der Maßnahmen: 25. Oktober
Strenge Regeln in den Sperrzonen
Um den Ausbruch lokal zu begrenzen, hat der Kreis Kleve eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 25. Oktober in Kraft ist. Diese sieht die Einrichtung von zwei klar definierten Zonen um den betroffenen Hof vor: eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine daran anschließende Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern.
Stallpflicht und Transportverbote
Für alle Geflügelhalter in beiden Zonen gilt ab sofort eine strikte Stallpflicht. Das bedeutet, dass Hühner, Puten, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden müssen, die den Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindert. Wildvögel gelten als Hauptüberträger des Virus.
Darüber hinaus gelten strenge Transportbeschränkungen. Der Transport von Geflügel, Eiern oder Fleisch aus den Betrieben in der Sperrzone ist strengstens untersagt. Auch Futtermittel und Einstreu dürfen nicht aus den Zonen verbracht werden, da sie mit dem Virus kontaminiert sein könnten. Betriebe müssen zudem sicherstellen, dass an den Ein- und Ausfahrten Desinfektionsmatten oder andere Desinfektionseinrichtungen zur Seuchenbekämpfung installiert und täglich genutzt werden.
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem bei Hühnern und Puten schwere Verläufe mit hoher Sterblichkeit zeigt. Sie wird durch Influenza-A-Viren verursacht. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch kontaminierte Materialien wie Futter, Wasser oder Gerätschaften. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, spielen bei der Verbreitung über weite Strecken eine zentrale Rolle.
Lage in anderen Regionen und Hinweise für Bürger
Der Fall im Kreis Kleve ist kein Einzelfall. Auch aus anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen werden wachsame Beobachtungen gemeldet. In Essen wurde kürzlich bei einer tot aufgefundenen Kanadagans ebenfalls das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Ob es sich hierbei um die gleiche, hochpathogene Variante handelt, wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut untersucht.
Die Behörden in Essen raten Geflügelhaltern ebenfalls vorsorglich, ihre Tiere im Stall zu füttern und den Auslauf ins Freie zu vermeiden. Diese präventiven Maßnahmen sollen das Risiko einer Einschleppung des Virus minimieren.
"Eine Ansteckung des Menschen mit Geflügelinfluenza ist selten und erfordert in der Regel engen Kontakt zu infiziertem Geflügel mit einer hohen Viruslast", teilten die Behörden mit, um die Bevölkerung zu beruhigen.
Trotz des geringen Risikos für den Menschen werden Bürgerinnen und Bürger zu Vorsicht aufgerufen. Die wichtigsten Verhaltensregeln lauten:
- Halten Sie Abstand zu Wildvögeln, insbesondere zu Wasser- und Greifvögeln.
- Füttern Sie keine Wildvögel, um Ansammlungen zu vermeiden.
- Fassen Sie tote oder kranke Vögel niemals an. Melden Sie solche Funde stattdessen dem örtlichen Veterinäramt oder der Polizei.
- Achten Sie auf eine gute Handhygiene, insbesondere nach Spaziergängen in der Natur.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um den Ausbruch im Kreis Kleve einzudämmen. Für die betroffenen Landwirte bedeutet der Vorfall nicht nur den Verlust ihrer Tiere, sondern auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden und eine große emotionale Belastung.




