Ein Fall aus Köln sorgt derzeit für erhebliche Diskussionen über die Effizienz der deutschen Verwaltung und die Umsetzung von Ausreisepflichten. Ein abgelehnter Asylbewerber aus Bosnien, der seit 23 Jahren das Land verlassen müsste, erhält für sich und seine Familie monatlich über 7.250 Euro an Sozialleistungen. Besonders brisant: Als das Amtsgericht Köln ihn wegen Betrugsvorwürfen vorladen wollte, war er für die Behörden unauffindbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein seit 23 Jahren ausreisepflichtiger Mann aus Bosnien lebt mit seiner Familie in Deutschland.
- Die zehnköpfige Familie erhält monatlich 7.250,77 Euro Bürgergeld.
- Das Amtsgericht Köln konnte den Mann für eine Gerichtsverhandlung wegen Betrugsverdachts nicht ausfindig machen.
- Der Fall wirft Fragen zur behördlichen Praxis bei langjährig geduldeten und ausreisepflichtigen Personen auf.
Ein Leben im System trotz Ablehnung
Der Fall von Huso B. ist komplex und wirft ein Schlaglicht auf die Lücken im System. Bereits vor 23 Jahren wurde sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt. Seitdem ist er offiziell zur Ausreise verpflichtet. Dennoch lebt er weiterhin in Deutschland, zusammen mit seiner Frau und den acht gemeinsamen Kindern.
Da die Familie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, erhält sie staatliche Unterstützung. Die genaue Summe beläuft sich auf 7.250,77 Euro pro Monat. Dieser Betrag setzt sich aus den Regelsätzen für die zehn Familienmitglieder sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen und wird im Rahmen des Bürgergeldes ausgezahlt.
Hintergrund: Ausreisepflicht und Duldung
Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet. Kann eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden – etwa wegen fehlender Papiere, Krankheit oder der Sicherheitslage im Herkunftsland – kann eine Duldung erteilt werden. Eine Duldung ist jedoch kein Aufenthaltstitel, sondern nur die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.
Behörden suchten vergeblich – Presse fand ihn
Die Situation spitzte sich zu, als Huso B. im vergangenen Dezember vor dem Amtsgericht Köln erscheinen sollte. Der Vorwurf lautete auf Betrug. Doch die Verhandlung konnte nicht stattfinden, da das Gericht den Angeklagten nicht auffinden konnte. Zustellungen und Ladungen erreichten ihn offenbar nicht an seiner gemeldeten Adresse.
Dieser Umstand ist besonders bemerkenswert, da die Familie durchgehend Sozialleistungen bezieht und somit in regelmäßigem Kontakt mit den Behörden stehen müsste. Dass eine Person, die monatlich staatliche Gelder empfängt, für die Justiz unauffindbar ist, sorgt für Unverständnis und Kritik an den behördlichen Abläufen.
Während die Justiz scheiterte, gelang es Journalisten der BILD-Zeitung, Huso B. ausfindig zu machen und mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Dies wirft die Frage auf, warum die staatlichen Organe, die über Meldedaten und weitere Informationen verfügen, nicht in der Lage waren, den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Zahlen im Überblick
- 23 Jahre: So lange ist Huso B. bereits ausreisepflichtig.
- 10 Personen: Die Familie besteht aus Huso B., seiner Frau und acht Kindern.
- 7.250,77 Euro: Die Höhe der monatlichen Sozialleistungen (Bürgergeld) für die Familie.
Rechtliche und politische Dimensionen
Der Fall von Huso B. ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für eine seit langem geführte Debatte. Es geht um sogenannte „Kettenduldungen“, bei denen ausreisepflichtige Personen über Jahre oder Jahrzehnte in Deutschland leben, ohne eine sichere Aufenthaltsperspektive zu haben, aber auch ohne abgeschoben zu werden.
Einerseits argumentieren Kritiker, dass solche Fälle das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben. Wenn eine Ausreisepflicht über zwei Jahrzehnte nicht vollzogen wird und gleichzeitig hohe Sozialleistungen gezahlt werden, entstehe der Eindruck von staatlichem Versagen. Forderungen nach konsequenteren Abschiebungen und einer Überprüfung der Leistungsgesetze werden laut.
Andererseits weisen Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbände darauf hin, dass hinter jeder Duldung ein menschliches Schicksal steht. Oft sind es die Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und keine Bindung zum Herkunftsland ihrer Eltern haben. Eine Abschiebung nach so langer Zeit würde sie aus ihrem sozialen Umfeld reißen.
Die Frage nach der Verantwortung
Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass ein Mann, der dem Staat bekannt ist und von ihm lebt, für die Justiz untertauchen kann. Die Kommunikationswege zwischen Sozialbehörden, Ausländerbehörden und Gerichten scheinen in diesem Fall nicht funktioniert zu haben.
Experten fordern eine bessere Vernetzung der Behörden und einen konsequenteren Datenabgleich. Wenn eine Person Sozialleistungen beantragt, müssen ihre Daten auch für andere staatliche Stellen, insbesondere die Justiz, zugänglich sein, wenn ein begründeter Anlass wie ein Strafverfahren vorliegt.
Der Fall Huso B. wird die politische Debatte über Migration, Integration und die Effektivität des deutschen Verwaltungsapparats weiter befeuern. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die Kölner Behörden aus diesem Vorfall ziehen und wie das Gerichtsverfahren wegen Betrugsverdachts nun fortgesetzt wird.




