In einem Biergarten in Manhattan wird ein Bier ausgeschenkt, das den Namen „Kölsch“ trägt. Es wird direkt in Brooklyn gebraut, obwohl eine strenge Konvention dies eigentlich nur Brauereien im Kölner Raum gestattet. Vor Ort zeigt sich jedoch, dass das New Yorker Gebräu wenig mit dem Original aus der Domstadt gemeinsam hat.
Mitten in der pulsierenden Lower East Side von New York, einem Viertel bekannt für seine jüdischen Delikatessenläden, findet sich ein Stück rheinische Kultur. Der Loreley Beer Garden, gegründet 2003 von einem Kölner, serviert deutsche Spezialitäten von Schnitzel bis Schwarzwälder Kirschtorte. Seit April 2022 steht auch ein selbst gebrautes Kölsch auf der Karte, das die Gemüter erhitzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Biergarten in New York braut und verkauft seit 2022 sein eigenes „Loreley Kölsch“ in Brooklyn.
- Das Bier wird oft ohne Schaumkrone und lauwarm serviert, was untypisch für traditionelles Kölsch ist.
- Die Kölsch-Konvention schützt den Begriff als geografische Angabe, gilt aber rechtlich nur innerhalb der EU.
- Der Kölner Brauerei-Verband verzichtet auf rechtliche Schritte gegen Nachahmer außerhalb Europas wegen des hohen Aufwands.
Ein Stück Köln in Manhattan
Wer durch die Rivington Street schlendert, entdeckt den Loreley Beer Garden, der mit seiner gemütlichen Brauhaus-Atmosphäre wirbt. Neben Importbieren aus Deutschland bietet der Inhaber seit einiger Zeit auch eine Eigenkreation an. Das „Loreley Kölsch“ wird im benachbarten Stadtteil Brooklyn hergestellt und verspricht laut Webseite „reine Malzaromen, eine sanfte Kräuterwürze und zarte Noten von weißen Trauben“.
Die Preise unterscheiden sich deutlich von denen in Köln. Eine 0,2-Liter-Stange kostet vier US-Dollar (etwa 3,70 Euro), während ein Kranz mit elf Stangen für 36 Dollar (etwa 33,50 Euro) zu haben ist. Doch nicht nur der Preis, auch die Präsentation sorgt für Verwunderung.
New Yorker Kölsch im Test
Bei einem Besuch vor Ort wird das Bier zwar in originalen Gaffel-Stangen gereicht, doch das Erlebnis weicht stark vom Gewohnten ab. In den meisten Fällen fehlt die charakteristische Schaumkrone vollständig. Zudem ist das Bier oft nur lauwarm und nicht frisch gekühlt, wie es in Kölner Brauhäusern üblich ist. Geschmacklich wird es als süffig, aber teilweise auch als leicht schal beschrieben.
Diese Art des Ausschanks steht im krassen Gegensatz zur Kölner Bierkultur, bei der ein frisch gezapftes, kühles Kölsch mit einer festen Schaumkrone als Qualitätsmerkmal gilt. Die New Yorker Variante scheint sich eher an den lokalen Trinkgewohnheiten zu orientieren als am Kölner Original.
Was ist die Kölsch-Konvention?
Die Kölsch-Konvention ist eine 1985 von 24 Kölner Brauereien unterzeichnete Vereinbarung. Sie legt fest, dass Kölsch ein helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, blankes Vollbier ist, das im Stadtgebiet von Köln gebraut werden muss. Ausnahmen gelten nur für wenige Brauereien, die bereits vor 1985 Kölsch herstellten. Seit 1997 ist „Kölsch“ zudem eine von der EU geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
Rechtliche Grauzone außerhalb Europas
Die entscheidende Frage ist, ob das Brauen von Kölsch in Brooklyn überhaupt legal ist. Die Kölsch-Konvention und der EU-Schutz sind hier eindeutig. Doch dieser Schutz endet an den Grenzen der Europäischen Union.
Christian Kerner, Geschäftsführer des Kölner Brauerei-Verbands, ist das Problem bekannt. Er bestätigt, dass der Begriff „Kölsch“ oder „Kölsch Style“ vor allem in den USA und anderen Überseeländern häufig verwendet wird. Man findet Nachahmer in Japan und sogar in Südamerika.
„Uns ist bekannt, dass gerade in Übersee und auch in den USA vielfach der Begriff ‚Kölsch‘ oder ‚Kölsch Style‘ genutzt wird. Wir gehen dagegen nicht vor. Der Aufwand und das Kosten-Nutzen-Verhältnis sind viel zu groß.“
Das Vorgehen gegen eine Brauerei in den USA wäre ein komplizierter und kostspieliger Prozess, bei dem der Markenschutz international durchgesetzt werden müsste. Der Verband konzentriert seine Ressourcen daher auf den europäischen Markt, wo die Rechtslage klar ist.
Strikte Verfolgung in Europa
Innerhalb der EU geht der Kölner Brauerei-Verband konsequent gegen Verstöße vor. Mit Hilfe des nordrhein-westfälischen Landesamts für Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) werden Nachahmer abgemahnt. Laut Christian Kerner gab es zwischen 2020 und 2025 jährlich bis zu 20 Fälle in Europa, in denen Brauereien unrechtmäßig den Begriff „Kölsch“ oder kreative Abwandlungen wie „Bölsch“ verwendeten.
Bewusstsein für die Regeln ist vorhanden
Interessanterweise scheint sich der Betreiber des Loreley Beer Gardens der rechtlichen Situation bewusst zu sein. Auf der eigenen Webseite des Restaurants wird die EU-Regelung zur geschützten geografischen Angabe von Kölsch korrekt beschrieben. Es wird erklärt, dass das Bier nur in einem Umkreis von 50 Kilometern um Köln gebraut werden darf.
Trotz dieses Wissens wird die Eigenkreation aus Brooklyn weiterhin als „Kölsch“ beworben und verkauft. Anfragen für eine Stellungnahme zu diesem Vorgehen ließ der Inhaber des New Yorker Biergartens unbeantwortet. Für Kölner bleibt es somit ein kurioses Phänomen – ein Bier, das den Namen ihrer Heimat trägt, aber in Geschmack und Präsentation eine ganz eigene, amerikanische Interpretation darstellt.




