Am Samstag, dem 1. November 2025, ist Allerheiligen, ein gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen. Während die meisten Geschäfte geschlossen bleiben, gibt es für Liebhaber frischer Backwaren eine gute Nachricht: Bäckereien und Konditoreien dürfen für einige Stunden öffnen. Dies ermöglicht es den Bürgern, auch am Feiertag nicht auf frische Brötchen zum Frühstück verzichten zu müssen.
Die Regelung basiert auf dem Ladenöffnungsgesetz des Landes, das Bäckereibetrieben eine Sonderstellung einräumt. Allerdings gelten klare zeitliche Beschränkungen, die für Verbraucher wichtig sind, um nicht vor verschlossenen Türen zu stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- An Allerheiligen, dem 1. November 2025, dürfen Bäckereien in NRW öffnen.
 - Die maximale Öffnungszeit ist gesetzlich auf fünf Stunden begrenzt.
 - Jede Bäckerei kann den genauen Zeitraum für die Öffnung selbst festlegen.
 - Andere Einzelhandelsgeschäfte wie Supermärkte bleiben an diesem Tag geschlossen.
 
Gesetzliche Grundlage für die Feiertagsöffnung
Die Möglichkeit für Bäckereien, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, ist im Ladenöffnungsgesetz von Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) verankert. Dieses Gesetz regelt die Verkaufszeiten für den Einzelhandel und sieht für bestimmte Warengruppen Ausnahmen vor, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Zu diesen Ausnahmen gehören Bäckereien und Konditoreien. Der entsprechende Paragraph gestattet den Verkauf von Back- und Konditorwaren für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden. Diese Regelung gilt für alle Sonn- und gesetzlichen Feiertage, einschließlich Allerheiligen.
Was bedeutet die Fünf-Stunden-Regel in der Praxis?
Die gesetzliche Vorgabe gibt lediglich den maximalen Zeitrahmen vor. Die konkrete Umsetzung obliegt den einzelnen Betrieben. Das bedeutet, eine Bäckerei kann beispielsweise von 7:00 bis 12:00 Uhr öffnen, eine andere entscheidet sich für ein Zeitfenster von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Diese Flexibilität ist für die Unternehmen wichtig, um auf die lokalen Gegebenheiten und die Nachfrage der Kunden reagieren zu können. Für Verbraucher bedeutet es jedoch, dass es keine einheitlichen Öffnungszeiten gibt.
Wichtiger Hinweis für Verbraucher
Es wird dringend empfohlen, sich vorab über die genauen Öffnungszeiten der bevorzugten Bäckerei zu informieren. Viele Betriebe geben ihre Feiertagsöffnungszeiten durch Aushänge im Geschäft, auf ihrer Webseite oder in sozialen Medien bekannt. Ein kurzer Anruf kann ebenfalls Klarheit schaffen.
Allerheiligen 2025 fällt auf einen Samstag
Im Jahr 2025 fällt Allerheiligen auf einen Samstag. Dies hat zur Folge, dass das Wochenende für viele Menschen in NRW zu einem langen Wochenende wird, da der Freitag davor (Halloween) ein normaler Arbeitstag ist und der Sonntag ohnehin frei ist. Die Möglichkeit, am Samstagmorgen frische Brötchen zu kaufen, dürfte daher von vielen Familien begrüßt werden.
Da es sich um einen sogenannten „stillen Feiertag“ handelt, gelten besondere Einschränkungen. So sind beispielsweise öffentliche Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen während bestimmter Stunden untersagt. Der Fokus des Tages liegt auf dem Gedenken und der Besinnung.
Hintergrund: Was ist Allerheiligen?
Allerheiligen ist ein hohes Fest in der katholischen Kirche, das am 1. November gefeiert wird. An diesem Tag wird aller Heiligen gedacht – sowohl der offiziell von der Kirche heiliggesprochenen als auch jener, deren Heiligkeit nur Gott bekannt ist. In mehreren deutschen Bundesländern mit hohem katholischen Bevölkerungsanteil, darunter Nordrhein-Westfalen, ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag.
Was bleibt an Allerheiligen geschlossen?
Die Ausnahmeregelung für Bäckereien ist eng begrenzt. Für den überwiegenden Teil des Einzelhandels gilt das Feiertagsgesetz uneingeschränkt. Das bedeutet, die folgenden Geschäfte müssen geschlossen bleiben:
- Supermärkte und Discounter
 - Warenhäuser und Einkaufszentren
 - Bekleidungsgeschäfte
 - Elektronikmärkte
 - Baumärkte und Möbelhäuser
 
Wer an diesem Tag Einkäufe erledigen muss, hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Geöffnet haben in der Regel nur Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen sowie einige Tankstellen, die jedoch oft nur ein eingeschränktes Sortiment führen.
Regionale Unterschiede beachten
Die Regelungen zur Ladenöffnung an Feiertagen sind in Deutschland Ländersache. Die hier beschriebene Fünf-Stunden-Regel für Bäckereien gilt ausschließlich für Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern können abweichende Gesetze gelten.
So ist Allerheiligen beispielsweise in nord- und ostdeutschen Bundesländern wie Niedersachsen, Hamburg oder Berlin kein gesetzlicher Feiertag. Dort haben die Geschäfte am 1. November 2025 regulär geöffnet, da es sich um einen normalen Samstag handelt.
Planung für das Feiertagsfrühstück
Für die Bürger in NRW bedeutet die Regelung, dass das traditionelle Frühstück mit frischen Brötchen auch an Allerheiligen gesichert ist. Es empfiehlt sich jedoch, vorausschauend zu planen.
Gerade an Feiertagen kann der Andrang in den geöffneten Bäckereien größer sein als gewöhnlich. Es ist ratsam, entweder frühzeitig aufzustehen oder sich auf mögliche Wartezeiten einzustellen. Eine Vorbestellung kann bei einigen Bäckereien ebenfalls eine sinnvolle Option sein, um sicherzustellen, dass die gewünschten Backwaren verfügbar sind.
„Die Sonderregelung für Bäckereien ist ein wichtiger Service für die Bürger, der es ermöglicht, Feiertagstraditionen wie ein gemeinsames Frühstück mit der Familie aufrechtzuerhalten, ohne dass jemand auf frische Produkte verzichten muss.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzliche Ausnahme für Bäckereien in NRW eine verbraucherfreundliche Regelung ist, die den besonderen Charakter des Feiertags berücksichtigt, aber dennoch eine wichtige Versorgungslücke schließt. Wer gut informiert ist, kann den stillen Feiertag entspannt bei einem gemütlichen Frühstück beginnen.




