Ein Fall aus Köln wirft ernsthafte Fragen zur Durchsetzung des Ausländerrechts in Deutschland auf. Ein 41-jähriger Mann aus Bosnien, dessen Asylantrag bereits 2003 abgelehnt wurde, lebt weiterhin mit seiner Familie in der Stadt. Er sollte vor über 20 Jahren abgeschoben werden, ist mehrfach straffällig geworden und bezieht mit seiner achtköpfigen Familie monatlich über 7.300 Euro an Sozialleistungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 41-jähriger Bosnier sollte bereits 2003 abgeschoben werden, lebt aber weiterhin in Köln.
- Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt, da in seinem Herkunftsland keine Verfolgung drohte.
- Die Familie mit acht Kindern erhält monatlich Sozialleistungen in Höhe von über 7.300 Euro.
- Trotz bekannter Vorstrafen und fehlender Ausweispapiere wurden über Jahre keine konsequenten Schritte zur Abschiebung unternommen.
Ein Leben in der Duldung seit über 20 Jahren
Im Kölner Stadtteil Bayenthal lebt Marko M. (Name von der Redaktion geändert) mit seiner Frau und acht Kindern in einer städtischen Unterkunft. Die Wohnverhältnisse in dem zweistöckigen Containerbau sind prekär: überfüllte Mülltonnen und ausrangierte Elektrogeräte prägen das Bild. Anonymität herrscht vor, Namensschilder fehlen, Klingeln sind defekt.
Der Fall von Marko M. ist komplex und reicht weit in die Vergangenheit zurück. Im Oktober 2003 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag ab. Die Begründung war eindeutig: Im Herkunftsland Bosnien-Herzegowina drohte ihm weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden. Daraufhin wurde seine Abschiebung angeordnet.
Was bedeutet „Duldung“?
Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie wird erteilt, wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, beispielsweise wegen fehlender Reisedokumente, Krankheit oder familiärer Bindungen. Die Ausreisepflicht bleibt jedoch bestehen.
Doch zur Abschiebung kam es nie. Marko M. tauchte unter und entzog sich so den Behörden. Erst Jahre später, um 2007, trat er wieder in Erscheinung. Ein zweijähriger Rechtsstreit gegen den Ausweisungsbescheid endete 2009 ebenfalls mit einer Niederlage für ihn. Dennoch blieb er in Deutschland.
Die Rolle der Familie und die Untätigkeit der Behörden
Als wesentlicher Grund für die Nichtdurchsetzung der Abschiebung wird in Behördenunterlagen die Familiensituation genannt. „Wegen der in der Folgezeit geborenen Kinder“ sei „keine Rückführung mehr betrieben“ worden. Inzwischen hat das Paar acht Kinder, die alle in Deutschland geboren wurden.
Rechtsexperten weisen auf die schwierige Abwägung in solchen Fällen hin. Christoph Arnold, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erklärt, dass die Abschiebung der gesamten Familie rechtlich möglich wäre, da die Kinder den aufenthaltsrechtlichen Status des Vaters teilen. Dem stehe jedoch der besondere Schutz der Familie, der im Grundgesetz verankert ist, entgegen. „Ich gehe mal davon aus, dass die Kölner Ausländerbehörde sich scheut, eine Familie mit acht minderjährigen Kindern in eine ungewisse Zukunft in der Heimat abzuschieben“, so Arnold.
Finanzielle Dimension des Falls
Ein Bescheid des Kölner Sozialamtes für Oktober 2023 belegt die Höhe der staatlichen Unterstützung. Die zehnköpfige Familie erhielt demnach monatlich 7.303,16 Euro netto an Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Summe deckt den Lebensunterhalt und die Kosten für die Unterkunft.
Besonders kritisch wird die Passivität der Kölner Behörden bei der Beschaffung von notwendigen Dokumenten gesehen. Seit rund 17 Jahren gab es offenbar keinen Versuch, Ersatzpasspapiere für Marko M. zu beantragen, die für eine Abschiebung zwingend erforderlich sind. Der Mann war ohne Ausweispapiere nach Deutschland eingereist.
Die Stadt Köln rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass man sich nur um Ersatzpapiere bemühe, „wenn davon auszugehen ist, dass eine Ausreiseverpflichtung auch durchgesetzt werden kann“. Dies sei bei Marko M. wegen nicht näher benannter „Duldungsgründe“ nicht der Fall.
Bekannte Vorstrafen und offene Fragen
Die Situation wird durch die kriminelle Vergangenheit von Marko M. weiter verschärft. Die Stadtverwaltung räumte auf Nachfrage ein, über die Vorstrafen des Mannes informiert gewesen zu sein. Warum diese Tatsache nicht zu einem konsequenteren Handeln führte, bleibt unklar. Demnächst steht für den 41-Jährigen ein weiterer Gerichtstermin an.
Zusätzlich wirft die Nichtnutzung bestehender Hilfsangebote Fragen auf. Seit 2017 unterstützt das beim Bundesinnenministerium angesiedelte „Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) die Bundesländer bei der Beschaffung von Reisedokumenten für ausreisepflichtige Personen. Die Kölner Ausländerbehörde hat diese Möglichkeit im Fall von Marko M. bislang nicht in Anspruch genommen.
„Um sich Ärger zu ersparen, hat man die Duldungen einfach weiterlaufen lassen und zahlt lieber, als die Dinge zu lösen.“
Der Fall löste politische Reaktionen aus. Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im NRW-Landtag, fordert eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts. Die Causa Marko M. steht exemplarisch für die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abschiebungen in Deutschland, insbesondere wenn langjährige Duldungsphasen und komplexe Familiensituationen hinzukommen.
Während die rechtlichen und administrativen Mühlen langsam mahlen, lebt die Familie weiterhin in einer unsicheren Situation in Köln – finanziert von der öffentlichen Hand und ohne klare Perspektive für die Zukunft.




