Das Bistum Münster hat einen Priester, der seit 2013 in Rees tätig war, mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt. Grund für diese Maßnahme ist ein laufendes Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung und Nötigung.
Die Entscheidung wurde durch ein Dekret des Diözesanadministrators Dr. Antonius Hamers offiziell gemacht. Dem Priester sind sämtliche seelsorgerischen Tätigkeiten untersagt, und es wurden strenge Auflagen verhängt, um den Schutz der betroffenen Person und der Gemeinde zu gewährleisten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Priester aus Rees wurde vom Bistum Münster suspendiert.
- Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung und Nötigung.
- Dem Priester wurden alle priesterlichen Tätigkeiten, der Aufenthalt in Rees und der Kontakt zur betroffenen Person verboten.
- Das Bistum hat eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und bittet mögliche weitere Betroffene, sich zu melden.
Sofortige Freistellung und weitreichende Verbote
Die Suspendierung des Priesters erfolgte unverzüglich und gilt bis auf Weiteres. Das vom Bistum Münster erlassene Dekret enthält klare und strenge Anweisungen. Dem Geistlichen ist es ab sofort verboten, priesterliche oder seelsorgerische Aufgaben wahrzunehmen. Dies umfasst Gottesdienste, Sakramentenspendungen und jegliche Form der Gemeindearbeit.
Zusätzlich zu diesen beruflichen Einschränkungen wurde ein umfassendes Aufenthaltsverbot für das Stadtgebiet von Rees verhängt. Diese Maßnahme soll eine mögliche Einflussnahme oder weitere Kontaktaufnahmen verhindern. Besonders betont wird das strikte Kontaktverbot zu der Person, die die Vorwürfe erhoben hat. Diese Auflagen sollen sicherstellen, dass die laufenden Ermittlungen ungestört verlaufen können.
Wer hat die Entscheidung getroffen?
Die Freistellung wurde von Dr. Antonius Hamers, dem Diözesanadministrator des Bistums Münster, unterzeichnet. In der Zeit der Sedisvakanz, also wenn der Bischofsstuhl unbesetzt ist, leitet der Diözesanadministrator das Bistum und trägt die Verantwortung für solche schwerwiegenden Personalentscheidungen.
Strafrechtliche Ermittlungen als Auslöser
Der zentrale Grund für die drastischen Maßnahmen des Bistums ist ein anhängiges Strafverfahren. Die staatlichen Behörden ermitteln gegen den Priester wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung in Tateinheit mit Nötigung. Das Bistum reagierte auf die Kenntnis dieses Verfahrens mit der sofortigen Suspendierung, um seiner Schutzpflicht nachzukommen.
Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Ermittlungsbehörden ist in solchen Fällen ein zentraler Bestandteil des kirchlichen Vorgehens. Die Ergebnisse des Strafverfahrens werden entscheidend für weitere kirchenrechtliche Schritte sein.
Langjährige Tätigkeit in der Region
Der betroffene Priester war seit 2013 in der Region Rees tätig und somit ein bekanntes Gesicht in den katholischen Gemeinden. Er gehörte zur Kirchengemeinde St. Irmgardis Rees und war zudem in der Seelsorgeeinheit tätig, die die Gemeinden St. Georg in Haldern und St. Quirinus in Millingen umfasst.
Durch seine langjährige Präsenz war er tief in das Gemeindeleben integriert, was die Nachricht von den Vorwürfen für viele Gemeindemitglieder besonders bestürzend macht. Die plötzliche Abwesenheit des Geistlichen wirft Fragen auf und sorgt für Unruhe in den betroffenen Pfarreien.
Betroffene Kirchengemeinden
- St. Irmgardis Rees
- St. Georg (Haldern)
- St. Quirinus (Millingen)
Der Priester war in diesen drei Gemeinden der Seelsorgeeinheit Rees aktiv.
Interne Untersuchung und Aufruf an Betroffene
Parallel zum staatlichen Strafverfahren hat das Bistum Münster eine eigene kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Dieses Verfahren folgt den internen Regeln der katholischen Kirche zur Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen. Ein wichtiger Schritt dabei war die Information des Heimatbistums des Priesters, da es sich um einen Geistlichen der Weltkirche handelt, der in Deutschland im Einsatz war.
Das Bistum Münster betont die Wichtigkeit, allen Vorwürfen nachzugehen und hat einen öffentlichen Aufruf gestartet. Mögliche weitere Betroffene werden ermutigt, sich zu melden.
Sollte es weitere Betroffene geben, können diese sich bei den Ansprechpersonen des Bistums Münster oder bei dessen weisungsunabhängiger Interventionsbeauftragten Christina Kogenschott melden.
Die Kontaktdaten sind auf der offiziellen Webseite des Bistums zum Thema sexueller Missbrauch öffentlich zugänglich. Die Interventionsbeauftragte arbeitet unabhängig und weisungsungebunden, um eine neutrale und sichere Anlaufstelle zu bieten.
Klarstellung zu Gerüchten in sozialen Medien
Infolge der Bekanntmachung kam es in sozialen Netzwerken zu Spekulationen über die Identität des beschuldigten Priesters. Um Falschinformationen und die damit verbundene Unruhe einzudämmen, sah sich das Bistum zu einer wichtigen Klarstellung veranlasst.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem suspendierten Geistlichen nicht um Pfarrer Michael Eiden handelt. Diese proaktive Kommunikation soll verhindern, dass unbeteiligte Personen zu Unrecht in Verdacht geraten und der Gemeindefrieden weiter gestört wird. Die Situation bleibt für die Gemeinden in Rees eine große Belastung, während die Ermittlungen andauern.




