Das Landgericht Coburg hat einen 38-jährigen Mann wegen des Mordes an seiner Kollegin vom Technischen Hilfswerk (THW) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Verfahrens gestanden, die 40-jährige Frau aus Rheinland-Pfalz erdrosselt und sich anschließend an ihrer Leiche vergangen zu haben. Das Urteil der Schwurgerichtskammer erfolgte nach fünf Verhandlungstagen.
Die wichtigsten Fakten zum Urteil
- Ein 38-jähriger Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
- Der Angeklagte gestand, seine 40-jährige THW-Kollegin mit einem Kabel erdrosselt zu haben.
- Zusätzlich räumte er ein, sich nach der Tat sexuell an der Leiche vergangen zu haben.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil und seine Konsequenzen
Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Coburg sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als erfüllt an. Die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe war die Folge der juristischen Bewertung der Tat.
Von entscheidender Bedeutung ist die zusätzliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diese juristische Feststellung hat weitreichende Folgen für den Verurteilten. Sie verhindert, dass die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe automatisch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Was bedeutet "besondere Schwere der Schuld"?
Im deutschen Strafrecht wird bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren geprüft, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Stellt das Gericht jedoch die "besondere Schwere der Schuld" fest, wird diese Prüfung auf einen späteren, nicht festgelegten Zeitpunkt verschoben. In der Praxis bedeutet dies eine deutlich längere Haftdauer, oft über 20 Jahre hinaus.
Details zum Tathergang
Während des Prozesses wurden die schrecklichen Details der Tat bekannt. Der Angeklagte räumte ein, seine Kollegin, die für einen THW-Einsatz aus Rheinland-Pfalz angereist war, getötet zu haben. Er gab zu, sie mit einem Kabel erdrosselt zu haben.
Besonders erschütternd war sein weiteres Geständnis: Nach der Tötung verging er sich sexuell an dem leblosen Körper der Frau. Diese Handlung floss maßgeblich in die Bewertung der Tat durch das Gericht ein und untermauerte den Vorwurf der niederen Beweggründe.
Der Verlauf des Gerichtsverfahrens
Das Verfahren vor dem Landgericht Coburg erstreckte sich über insgesamt fünf Verhandlungstage. Von Beginn an legte der 38-jährige Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab, was den Prozessverlauf maßgeblich prägte.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Trotz des Geständnisses gingen die Einschätzungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen. Sie beantragte eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass die Tatmerkmale eines Mordes nicht erfüllt seien. Sie plädierte auf Totschlag und forderte eine zeitlich begrenzte Haftstrafe von 10 Jahren und 8 Monaten. Diese Auffassung teilte das Gericht letztlich nicht.
Die juristische Abgrenzung
- Mord: Setzt bestimmte Merkmale wie Habgier, Heimtücke oder niedere Beweggründe voraus und wird zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
- Totschlag: Ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne das Vorliegen dieser besonderen Mordmerkmale. Der Strafrahmen liegt hier zwischen fünf und 15 Jahren.
Reuebekundung des Angeklagten
Am Ende des Prozesses nutzte der Angeklagte die Gelegenheit für sein letztes Wort. In seiner Erklärung bat er für seine Tat um Entschuldigung und zeigte Reue. Diese Äußerung änderte jedoch nichts an der juristischen Bewertung seiner Handlungen durch das Gericht.
Die Kammer folgte in ihrem Urteil vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Art und Weise der Tatausführung sowie das Verhalten des Täters nach der Tötung ließen aus Sicht des Gerichts keinen anderen Schluss als eine Verurteilung wegen Mordes zu.
Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Dem Verurteilten und seiner Verteidigung steht es frei, innerhalb einer Woche Revision einzulegen. Sollte dies geschehen, würde der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.




