Ein kurioser Fall sorgt in Köln für Verwirrung unter Autofahrern: Entertainer Jürgen Milski erhielt ein Verwarngeld, obwohl er einen gültigen Parkschein für sein Fahrzeug gelöst hatte. Der Grund war ein zweites, bereits abgelaufenes Ticket, das ebenfalls sichtbar im Auto lag. Nun hat die Stadtverwaltung ihre Vorgehensweise erläutert und auf eine oft übersehene Regelung in der Straßenverkehrsordnung hingewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein gültiger Parkschein schützt nicht vor einem Strafzettel, wenn zusätzlich ein abgelaufener Schein sichtbar ist.
- Die Stadt Köln beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung (StVO), die eine „gute Lesbarkeit“ vorschreibt.
- Mehrere Parkscheine gelten laut Stadtverwaltung nicht als „gut lesbar“, da die Ordnungskräfte nicht den richtigen heraussuchen müssen.
- Der Fall von Jürgen Milski hat eine Debatte über die Auslegung dieser Regelung ausgelöst.
Der Vorfall in Köln-Heimersdorf
Der Ärger begann für Jürgen Milski bei einem kurzen Halt im Stadtteil Heimersdorf. Der 61-jährige Entertainer zog ordnungsgemäß einen Parkschein für seinen Leihwagen und legte ihn auf das Armaturenbrett. Als er nur etwa zehn Minuten später zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, fand er einen Strafzettel an der Windschutzscheibe vor.
Seinem Unverständnis machte er umgehend auf seinem Instagram-Kanal Luft. „Ich könnte gerade wieder einen Anfall kriegen“, teilte er seinen Followern mit und zeigte die beiden Parkscheine – den neuen, gültigen und einen alten, abgelaufenen, der versehentlich daneben lag.
„Ich habe natürlich ein Parkticket gezogen – komme nach zehn Minuten raus und habe eine Knolle dran.“
Für Milski war die Situation klar: Das gültige Ticket war deutlich zu sehen. „Wenn man auf das Auto guckt, dann sieht man doch, dass da zwei Parkkärtchen drin sind und nicht nur eins“, argumentierte er. Doch für den Verkehrsdienst der Stadt Köln stellte sich die Lage anders dar.
Stadtverwaltung beruft sich auf eindeutige Vorschrift
Auf Anfrage von Cologne News Today hat die Stadt Köln den Sachverhalt erläutert und die Rechtmäßigkeit des Verwarngeldes bestätigt. Die Entscheidung basiert auf einer strikten Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Eine Sprecherin der Stadt erklärte die allgemeine Vorgehensweise: „Der Verkehrsdienst verwarnt Fahrzeuge, welche ohne gültigen oder ohne gut sichtbar ausgelegten Parkschein im Bereich eines Parkscheinautomaten parken.“ Der entscheidende Punkt sei die Definition von „gut sichtbar“.
Rechtliche Grundlage: § 13 StVO
Die Regelung zum Parken an Parkscheinautomaten ist in Paragraf 13, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Dort heißt es, dass der Parkschein für die Dauer des Parkvorgangs „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar“ angebracht sein muss. Die Auslegung, was genau als „gut lesbar“ gilt, obliegt den zuständigen Behörden und führt immer wieder zu Diskussionen.
Wann ist ein Parkschein nicht mehr „gut lesbar“?
Die Stadt Köln hat eine klare Definition für ihre Außendienstkräfte. Die Sprecherin präzisierte: „Ein Parkschein ist nicht mehr gut lesbar ausgelegt, wenn das Fahrzeug erst abgesucht werden muss oder der Inhalt des Parkscheins nicht oder nur mit Mühe lesbar ist.“
Diese Regelung wird auch auf Situationen mit mehreren Tickets angewendet. „Sind mehrere Parkscheine ausgelegt, unter denen sich die Außendienstkräfte den richtigen aussuchen sollen, gilt dies ebenfalls nicht mehr als ein gut lesbarer Parkschein“, so die Erklärung der Stadt. Die Verantwortung liegt demnach allein beim Fahrer, für Eindeutigkeit zu sorgen.
Ein häufiger Fehler mit teuren Folgen
Der Fall Milski ist kein Einzelfall. Viele Autofahrer lassen aus Gewohnheit oder Unachtsamkeit alte Parkscheine im Fahrzeug liegen. Diese Praxis kann, wie sich zeigt, zu einem unerwarteten Verwarngeld führen, selbst wenn für den aktuellen Parkvorgang bezahlt wurde. Es ist ein Detail, das leicht übersehen wird, aber finanzielle Konsequenzen hat.
Tipp für Autofahrer
Um solche Strafzettel zu vermeiden, sollten Autofahrer eine einfache Regel befolgen: Entfernen Sie immer alle abgelaufenen Parkscheine vom Armaturenbrett oder von der Windschutzscheibe, bevor Sie einen neuen auslegen. Nur der aktuell gültige Schein sollte von außen sichtbar sein. Das schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse bei Kontrollen.
Milski will Einspruch einlegen
Jürgen Milski, der am Freitag für einen Kommentar auf Mallorca erreicht wurde, zeigte sich weiterhin uneinsichtig. Er empfindet die Vorgehensweise als überzogen. „Wenn da zwei Tickets gut sichtbar liegen, ist das doch wohl nicht zu viel verlangt, oder?“, sagte er.
Er kündigte an, zunächst die offizielle Zustellung des Verwarngeldbescheids abzuwarten. Anschließend will er prüfen, ob er rechtlich dagegen vorgeht und Einspruch einlegt. Der Fall könnte somit noch eine juristische Fortsetzung finden und möglicherweise eine grundlegendere Klärung der Auslegungspraxis herbeiführen.




