
Zuschläge für besondere Arbeitszeiten
Arbeitnehmer haben bei Nachtarbeit einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich, oft 25 Prozent Zuschlag. Für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Bereitschaftsdienst gibt es jedoch keine automatische Zuschla
#Arbeitsrecht#Zuschläge#Nachtarbeit
