Immer mehr deutsche Nachrichtenseiten stellen ihre Leser vor eine Wahl: Entweder sie schließen ein kostenpflichtiges Abonnement ab oder sie stimmen der Nutzung ihrer persönlichen Daten für Werbezwecke zu. Dieses Modell, oft als „Pur-Abo“ oder „Leistung gegen Daten“ bezeichnet, wird zur neuen Normalität im digitalen Journalismus und wirft grundlegende Fragen zum Wert von Privatsphäre und Information auf.
Für viele Nutzer ist es eine alltägliche Situation geworden. Man klickt auf einen interessanten Artikel, doch statt des Textes erscheint ein Banner. Die Botschaft ist klar: Zahlen Sie für den Inhalt oder akzeptieren Sie Cookies und Tracking-Technologien. Doch was genau geben Nutzer preis, wenn sie die vermeintlich kostenlose Option wählen?
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Online-Medien bieten ein „Zahl oder OK“-Modell an, bei dem Nutzer zwischen einem Bezahl-Abo und der Zustimmung zur Datennutzung wählen.
- Bei der Zustimmung werden persönliche Daten wie Geräte-IDs und das Surfverhalten für personalisierte Werbung verarbeitet.
- Rechtliche Grundlage ist oft Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, der einen Vertrag „Leistung gegen Daten“ ermöglicht.
- Datenschützer äußern Bedenken hinsichtlich der Freiwilligkeit der Einwilligung, wenn die Alternative ein kostenpflichtiges Abonnement ist.
- Die Daten können teilweise auch an Partner in Drittländern außerhalb der EU übermittelt werden, was zusätzliche Risiken birgt.
Was passiert, wenn Sie auf „Akzeptieren“ klicken?
Wer sich gegen ein Bezahl-Abonnement und für den „kostenlosen“ Zugang entscheidet, schließt im Grunde einen Tauschhandel ab. Anstelle von Geld wird mit einer anderen Währung bezahlt: den eigenen Daten. Dieser Vorgang ist weit mehr als nur das Setzen eines einfachen Cookies.
Webseitenbetreiber und ihre Werbepartner sammeln eine Vielzahl von Informationen. Dazu gehören eindeutige Geräte-IDs, mit denen Ihr Smartphone oder Laptop identifiziert werden kann, Ihr ungefährer Standort, Ihre Interessen, die sich aus den gelesenen Artikeln ableiten, und Ihr allgemeines Surfverhalten. Diese Datenpunkte werden zu einem detaillierten Nutzerprofil zusammengefügt.
Das Ziel ist die Ausspielung von nutzungsbasierter Werbung. Anstatt zufällige Anzeigen zu sehen, erhalten Sie Werbung, die auf Ihre vermuteten Interessen und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Für die Werbeindustrie ist dies extrem wertvoll, da die Wahrscheinlichkeit eines Klicks und eines anschließenden Kaufs deutlich steigt.
Hinter den Kulissen des Trackings
Wenn Sie der Datennutzung zustimmen, erlauben Sie den Einsatz von Tracking-Technologien. Diese können Ihr Verhalten nicht nur auf der aktuellen Webseite, sondern oft auch über verschiedene Webseiten hinweg verfolgen. So entsteht ein umfassendes Bild Ihrer Online-Aktivitäten, das für Werbezwecke, aber auch für Marktforschung und Produktentwicklung genutzt wird.
Die rechtliche Grundlage: Ein umstrittener Vertrag
Die rechtliche Basis für dieses Modell ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert. Viele Anbieter berufen sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der DSGVO. Dieser Paragraph erlaubt die Datenverarbeitung, wenn sie „für die Erfüllung eines Vertrags“ erforderlich ist.
Hier wird der Tauschhandel als Vertrag interpretiert: Der Nutzer erhält den journalistischen Inhalt (die Leistung) und stellt im Gegenzug seine Daten zur Verfügung. Juristisch wird dies als „Leistung gegen Daten“ bezeichnet. Dieser Ansatz ist jedoch nicht unumstritten.
„Die zentrale Frage ist, ob die Einwilligung des Nutzers unter diesen Umständen wirklich freiwillig erfolgt. Wenn die einzige Alternative darin besteht, für Inhalte zu bezahlen, die früher kostenlos waren, fühlen sich viele Nutzer unter Druck gesetzt, dem Tracking zuzustimmen.“
Kritiker argumentieren, dass eine echte Wahlfreiheit nur dann gegeben ist, wenn die Verweigerung der Zustimmung keine nennenswerten Nachteile mit sich bringt. Ob der Zwang, ein Abonnement abschließen zu müssen, einen solchen Nachteil darstellt, ist Gegenstand intensiver rechtlicher Debatten in ganz Europa.
Datenübermittlung in Drittländer: Ein zusätzliches Risiko
Ein weiterer Aspekt, der oft im Kleingedruckten versteckt ist, betrifft die Übermittlung von Daten. In vielen Fällen werden die gesammelten Informationen an Werbepartner weitergegeben, deren Server sich außerhalb der Europäischen Union befinden, beispielsweise in den USA.
Was bedeutet Art. 49 DSGVO?
Artikel 49 der DSGVO regelt die Datenübermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau. Die Zustimmung des Nutzers kann eine solche Übermittlung legitimieren. Allerdings muss der Nutzer über die potenziellen Risiken – wie den möglichen Zugriff durch ausländische Behörden – klar informiert werden. Das Datenschutzniveau in Ländern wie den USA wird von der EU als niedriger eingestuft.
Diese Übermittlung birgt Risiken, da in diesen sogenannten Drittländern oft nicht die gleichen strengen Datenschutzstandards wie in der EU gelten. Die DSGVO sieht hierfür zwar Regelungen vor, doch für den einzelnen Nutzer ist kaum nachvollziehbar, wo seine Daten landen und wie sie dort geschützt werden.
Die Perspektive der Verlage
Für die Medienhäuser stellt dieses Modell eine Notwendigkeit dar, um Qualitätsjournalismus zu finanzieren. Die Einnahmen aus klassischer Bannerwerbung sind in den letzten Jahren stark gesunken. Gleichzeitig sind die Nutzer nur bedingt bereit, für digitale Inhalte zu bezahlen.
Das „Zahl oder OK“-Modell bietet zwei alternative Einnahmequellen:
- Direkte Einnahmen durch Abonnements.
- Indirekte Einnahmen durch personalisierte Werbung, die deutlich höhere Preise erzielt als nicht-personalisierte Anzeigen.
Ohne diese Finanzierungsmodelle, so argumentieren die Verlage, wäre die Bereitstellung von aufwendig recherchierten und geprüften Informationen in der heutigen Form kaum noch möglich. Sie sehen es als fairen Kompromiss, den Nutzern die Wahl zu lassen, wie sie für den konsumierten Inhalt bezahlen möchten.
Was können Sie als Nutzer tun?
Jeder Nutzer muss für sich selbst eine Entscheidung treffen. Es gibt keine pauschal richtige oder falsche Antwort, aber es ist wichtig, eine informierte Wahl zu treffen.
Überlegen Sie sich, welchen Wert Sie Ihrer Privatsphäre beimessen. Sind Sie bereit, persönliche Daten für den Zugang zu Informationen preiszugeben? Oder ist Ihnen der Schutz Ihrer Daten so wichtig, dass Sie lieber einen monatlichen Betrag für werbe- und trackingfreien Journalismus bezahlen?
Es lohnt sich, die Datenschutzerklärungen genau zu lesen und die Einstellungen im Browser zu überprüfen. Werkzeuge wie Ad-Blocker oder Browser-Erweiterungen, die Tracking verhindern, können ebenfalls helfen, die Kontrolle über die eigenen Daten zurückzugewinnen, führen aber oft dazu, dass Inhalte blockiert werden.
Am Ende des Tages ist die Debatte um „Leistung gegen Daten“ ein Spiegelbild der digitalen Wirtschaft. Sie zeigt, dass im Internet selten etwas wirklich kostenlos ist. Die Frage ist nur, mit welcher Währung wir bezahlen.




